4 WF 50/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-04-05, 4 WF 50/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 50/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-05
Aktenzeichen: 4 WF 50/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0405.4WF50.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 26.03.2004 gegen den Be-schluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 19.03.2004 - 40 F 47/04 -, mit welchem die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich des Amtsgerichts Bonn vom 11.12.1990 - 40 F 205/90 - bis zur Entscheidung des Rechtsstreites gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.022,94 EUR einstweilen eingestellt worden ist, wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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