Oberlandesgericht Köln, 2004-04-01, 8 U 89/03

8 U 89/03Obergericht01.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 89/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-01

Aktenzeichen: 8 U 89/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0401.8U89.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.11.2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 300/03 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Be-trages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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