Oberlandesgericht Köln, 2004-03-31, 13 U 192/03

13 U 192/03Obergericht31.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 192/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-31

Aktenzeichen: 13 U 192/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0331.13U192.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Juni 2003 - 26 O 100/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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