Oberlandesgericht Köln, 2004-03-30, 9 U 93/03

9 U 93/03Obergericht30.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 93/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-30

Aktenzeichen: 9 U 93/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0330.9U93.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2003 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 89 O 192/02 - wird zurückgewiesen

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollsteckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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