4 W 3/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-26, 4 W 3/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 W 3/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-26
Aktenzeichen: 4 W 3/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0326.4W3.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die am 27.01.2004 bei Gericht eingegangene sofortige Beschwerde des Schuldners vom gleichen Tage wird der ihm am 13.01.2004 zugestellte Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.12.2003 - 10 O 166/03 - aufgehoben. Der Vollstreckungsantrag der Gläubigerin vom 07.11.2003 wird abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Gläubigerin.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.