Oberlandesgericht Köln, 2004-03-26, 4 W 3/04

4 W 3/04Obergericht26.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 W 3/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-26

Aktenzeichen: 4 W 3/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0326.4W3.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die am 27.01.2004 bei Gericht eingegangene sofortige Beschwerde des Schuldners vom gleichen Tage wird der ihm am 13.01.2004 zugestellte Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.12.2003 - 10 O 166/03 - aufgehoben. Der Vollstreckungsantrag der Gläubigerin vom 07.11.2003 wird abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Gläubigerin.

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