Oberlandesgericht Köln, 2004-03-23, 9 Sch 1/03

9 Sch 1/03Obergericht23.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 Sch 1/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-23

Aktenzeichen: 9 Sch 1/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0323.9SCH1.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Der am 27.02.2002 erlassene Beschluss des Internationalen Handelsschiedsgerichts bei der Industrie- und Handelskammer der Russischen Föderation, bestehend aus dem Vorsitzenden E. T. V. und den Schiedsrichtern S. G. Q. und W. S. G., zum Aktenzeichen 125/2001 in dem Schiedsgerichtsverfahren zwischen der Antragstel-lerin und der Antragsgegnerin wird für vollstreckbar erklärt. Im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.

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