16 U 55/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-22, 16 U 55/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 55/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-22
Aktenzeichen: 16 U 55/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0322.16U55.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25.02.2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 265/02 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von sämtlichen Verbindlichkeiten ge-genüber der Wohnungseigentümergemeinschaft T-Anlage 1 - 26 in C sowie gegenüber der Gerichtskasse Bonn freizustellen, die aus dem WEG-Verfahren 28 II 22/98 WEG AG Bonn = 8 T 47/00 LG Bonn = 16 Wx 105/00 OLG Köln herrühren, und zwar Zug um Zug gegen Abtretung von Ansprüchen der Klägerin aus dem Rechtsschutzversicherungs-Vertrag Nr. ###1 gegen die I-Rechtsschutzversicherungs-AG im Zusammenhang mit dem vorgenannten WEG-Verfahren.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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