22 U 148/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-16, 22 U 148/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-03-16, 22 U 148/03
22 U 148/03Obergericht16.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 148/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-16
Aktenzeichen: 22 U 148/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0316.22U148.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. August 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 0 185/03 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.691,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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