Oberlandesgericht Köln, 2004-03-16, 22 U 148/03

22 U 148/03Obergericht16.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 148/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-16

Aktenzeichen: 22 U 148/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0316.22U148.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. August 2003 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 0 185/03 - wie folgt abgeändert und neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.691,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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