Oberlandesgericht Köln, 2004-03-12, 2 U 24/03

2 U 24/03Obergericht12.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 24/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-12

Aktenzeichen: 2 U 24/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0312.2U24.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 24/02 - wird als unzulässig verworfen.

  2. Der Antrag des Klägers vom 4. Dezember 2003 auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung gegen das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 24/02 - wird abgelehnt.

  3. Die Gegenvorstellung des Klägers vom 4. Dezember 2003 gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Senats vom 19. November 2003 wird zurückgewiesen.

  4. Die Kosten des Wiedereinsetzungs- und des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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