16 U 70/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-08, 16 U 70/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 70/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-08
Aktenzeichen: 16 U 70/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0308.16U70.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.07.2003 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 646/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 16.01.2002 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 68 %, die Beklagte zu 32 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 71 % und der Beklagten zu 29 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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