Oberlandesgericht Köln, 2004-03-05, Ss 493/03

Ss 493/03Obergericht05.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 493/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-05

Aktenzeichen: Ss 493/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0305.SS493.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I.

Soweit der Angeklagte wegen Vergewaltigung verurteilt worden ist, wird er unter teilweiser Aufhebung des angefochtenen Urteils freigesprochen.

II.

Zum Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen wird die Revision als unbegründet verworfen.

III.

Im Rechtsfolgenausspruch wird das angefochtene Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Zur neuen Verhandlung und Entscheidung zur Rechtsfolgenseite hinsichtlich des Schuldspruchs wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen wird die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision (einschließlich der Auslagen der Nebenklägerin) zu entscheiden hat.

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