2 U 118/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-03, 2 U 118/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 118/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-03
Aktenzeichen: 2 U 118/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0303.2U118.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten vom 22. Juli 2003 gegen das am 24. Juni 2003 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 11 O 151/01 - wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 17.516.283,96 EUR verurteilt worden ist.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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