13 U 18/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-03-03, 13 U 18/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 18/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-03
Aktenzeichen: 13 U 18/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0303.13U18.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 1. Oktober 2003 - 13 U 18/03 - wird aufrechterhalten.
Die Kläger haben auch die weiteren Kosten der Berufung sowie die zweitinstanzlichen Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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