Oberlandesgericht Köln, 2004-03-02, 9 U 188/00

9 U 188/00Obergericht02.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 188/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-02

Aktenzeichen: 9 U 188/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0302.9U188.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22. September 2000 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 466/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.

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