2 Ws 56-57/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-02-27, 2 Ws 56-57/04
Oberlandesgericht Köln, 2004-02-27, 2 Ws 56-57/04
2 Ws 56-57/04Obergericht27.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 56-57/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-27
Aktenzeichen: 2 Ws 56-57/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0227.2WS56.57.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO §§ 20, 102, 165
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss der 7. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 15.01.2004 (114-23/03) rechtswidrig ist.
Der Beschlagnahmebeschluss der 7. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 22.01.2004 (107-3/04) wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers fallen der Staatskasse zur Last.
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