Oberlandesgericht Köln, 2004-02-27, 11 U 103/03

11 U 103/03Obergericht27.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 103/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-27

Aktenzeichen: 11 U 103/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0227.11U103.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.3.2003 (7 O 247/99) dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an die Klägerin 7.988,27 EUR (15.623,69 DM) nebst 9,5 % Zinsen seit dem 18.12.2001 Zug um Zug gegen Herausgabe folgender Gegenstände zu zahlen:

8 Rollos der Firma X gemäß Auftragsbestätigung der Firma X vom 09.03.1998 und Lieferschein der Firma X vom 13.03.1998 nebst Zubehör,

8 Stück dazugehörende Motoreinheiten (N-Haustechnik) gemäß Schreiben der Firma X vom 14.09.2000.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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