19 W 2/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-02-09, 19 W 2/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 W 2/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-09
Aktenzeichen: 19 W 2/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0209.19W2.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 28.11.2003 (32 O 132/02) aufgehoben.
Der Antrag des Gläubigers vom 24. Februar 2003 auf Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Schuldnerin sowie der hilfsweise mit Schriftsatz vom 20. Mai 2003 gestellte Antrag auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Zwangsvollstreckungsverfahrens in beiden Instanzen werden dem Gläubiger auferlegt.
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