Oberlandesgericht Köln, 2004-02-06, 6 U 133/03

6 U 133/03Obergericht06.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 133/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-06

Aktenzeichen: 6 U 133/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0206.6U133.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 18.09.2003 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 237/03 - geändert.

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 08. April 2003 wird unter gleichzeitiger Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.

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