6 U 133/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-02-06, 6 U 133/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 133/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-06
Aktenzeichen: 6 U 133/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0206.6U133.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 18.09.2003 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 237/03 - geändert.
Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 08. April 2003 wird unter gleichzeitiger Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.
Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist mit seiner Verkündung rechtskräftig.
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