12 U 112/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-02-05, 12 U 112/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-02-05, 12 U 112/03
12 U 112/03Obergericht05.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 112/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-05
Aktenzeichen: 12 U 112/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0205.12U112.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.07.2003 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (AZ.: 18 O 500/02) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte darüber hinaus verurteilt wird, an den Kläger 860,--€ nebst 5% Punkten über dem Basissatz ab 02.12.2003 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
(von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313a I ZPO abgesehen)
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