Oberlandesgericht Köln, 2004-02-04, 5 U 12/02

5 U 12/02Obergericht04.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 12/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-04

Aktenzeichen: 5 U 12/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0204.5U12.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12. Dezember 2001 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 264/99 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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