3 U 111/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-02-03, 3 U 111/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 111/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-03
Aktenzeichen: 3 U 111/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0203.3U111.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 17.06.2003 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 742/02 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 9.000,00 Euro zu zahlen Zug um Zug gegen Überweisung von 10.000 Stück Aktien der O Aktiengesellschaft, F, auf das von dem Beklagten gemeinsam mit Herrn S C bei der Bank D, BLZ ####, Depot-Nr. xxxx1 unter der Kontonummer xxxx2 geführte Aktiendepot.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin 1/5 und dem Beklagten 4/5 auferlegt. Die Kosten des Beru-fungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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