6 W 8/04•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-29, 6 W 8/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 W 8/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-29
Aktenzeichen: 6 W 8/04
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0129.6W8.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: ZPO § 93
Tenor
1.) Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen die Kostenentscheidung in dem Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts - 81 O 31/03 - vom 7.11.2003 wird zurückgewiesen.
2,) Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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