Oberlandesgericht Köln, 2004-01-28, 11 U 149/01

11 U 149/01Obergericht28.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 149/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-28

Aktenzeichen: 11 U 149/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0128.11U149.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23.08.2001 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 443/00 –

teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.082,65 € nebst 9 % Zinsen hieraus seit dem 16.07.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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