4 UF 168/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-23, 4 UF 168/03
Oberlandesgericht Köln, 2004-01-23, 4 UF 168/03
4 UF 168/03Obergericht23.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 168/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-23
Aktenzeichen: 4 UF 168/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0123.4UF168.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der Antragsgegnerin wird zur Abwehr der gegnerischen Beschwerde für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe ab Antragstellung bewilligt und zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Beschwerdeverfahren Rechtsanwalt G in I beigeordnet.
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.
Die befristete Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 02.07.2003 - 32 F 451/01 - zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
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