8 U 67/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-22, 8 U 67/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 67/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-22
Aktenzeichen: 8 U 67/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0122.8U67.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der jeweils weitergehenden Berufung der Klägerin und der Anschlussberufung des Beklagten wird das am 31.07.2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 216/02 - auf die Berufung und Anschlussberufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.397,15 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 32 % und der Beklagte zu 68 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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