5 U 99/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-21, 5 U 99/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 99/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-21
Aktenzeichen: 5 U 99/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0121.5U99.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Mai 2003 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 543/00 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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