Oberlandesgericht Köln, 2004-01-20, 6 W 6/04

6 W 6/04Obergericht20.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 6/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-20

Aktenzeichen: 6 W 6/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0120.6W6.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 794 Abs. 1 Nr. 1, 890 Abs. 2; BGB § 779

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) wird der Beschluss des Vorsitzenden der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 13. November 2003 abgeändert, soweit darin auch der Antragsgegnerin zu 1) ein Ordnungsgeld angedroht worden ist. Der darauf gerichtete Antrag der Antragsteller wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller haben ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen au-ßergerichtlichen Kosten jeweils selbst zu tragen; die weiteren im Be-schwerdeverfahren entstandenen Kosten tragen sie jeweils zu Hälfte.

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