HEs 87/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-16, HEs 87/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — HEs 87/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-16
Aktenzeichen: HEs 87/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0116.HES87.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
I. Die Beschwerde wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.
II. Die Fortdauer der Untersuchungshaft über 9 Monate hinaus wird angeordnet und die weitere Haftprüfung für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
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