5 U 211/01•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-14, 5 U 211/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 211/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: 5 U 211/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0114.5U211.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 11.9.2001 (10 O 589/98) abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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