Oberlandesgericht Köln, 2004-01-09, 2 Ws 6/04

2 Ws 6/04Obergericht09.01.2004

Regest

Nach Beginn der Hauptverhandlung ist der mfang der Tatverdachtsprüfung durch das Beschwerdegericht eingeschränkt, weil ihm der Verlauf der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nicht bekannt ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 6/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-09

Aktenzeichen: 2 Ws 6/04

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0109.2WS6.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 112

Leitsätze

Nach Beginn der Hauptverhandlung ist der mfang der Tatverdachtsprüfung durch das Beschwerdegericht eingeschränkt, weil ihm der Verlauf der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung nicht bekannt ist.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers

verworfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.