18 U 59/03•Oberlandesgericht Köln, 2004-01-08, 18 U 59/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 59/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-08
Aktenzeichen: 18 U 59/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0108.18U59.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 26.02.2003 - 91 O 116/02 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung jeweils in Höhe des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages zuzüglich
20 % abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.