Oberlandesgericht Köln, 2004-01-08, 14 U 18/03

14 U 18/03Obergericht08.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 18/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-08

Aktenzeichen: 14 U 18/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2004:0108.14U18.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 2. Juli 2003 - 1 O 136/03 - teilweise abgeändert, soweit die Klage abgewiesen worden ist.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, weitere 1.112,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.02 zu zahlen. Im Übrigen bleibt es bei der Klageabweisung.

Die weitergehende Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

Die Revision wird nicht zugelassen.

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