Oberlandesgericht Köln, 2003-12-23, HEs 96/03 - 162 -

HEs 96/03 - 162 -Obergericht23.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — HEs 96/03 - 162 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-23

Aktenzeichen: HEs 96/03 - 162 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1223.HES96.03.162.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 120

Tenor

Die Fortdauer der Untersuchungshaft wird angeordnet.

Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.

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