Oberlandesgericht Köln, 2003-12-23, 22 U 146/03

22 U 146/03Obergericht23.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 146/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-23

Aktenzeichen: 22 U 146/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1223.22U146.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2003 verkündete Urteil der ersten Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 6/03 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 49.729,97 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Oktober 2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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