16 Wx 232/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-09, 16 Wx 232/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-12-09, 16 Wx 232/03
16 Wx 232/03Obergericht09.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 232/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-09
Aktenzeichen: 16 Wx 232/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1209.16WX232.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 22.8.2003 - 29 T 202/01 - wird als unzulässig verworfen.
Der Antragsgegner hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3563,70 EUR festgesetzt.
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