Oberlandesgericht Köln, 2003-12-09, 16 Wx 232/03

16 Wx 232/03Obergericht09.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 232/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-09

Aktenzeichen: 16 Wx 232/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1209.16WX232.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 22.8.2003 - 29 T 202/01 - wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsgegner hat die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 3563,70 EUR festgesetzt.

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