16 Wx 200/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-08, 16 Wx 200/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-12-08, 16 Wx 200/03
16 Wx 200/03Obergericht08.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 200/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-08
Aktenzeichen: 16 Wx 200/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1208.16WX200.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin werden der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.09.2003 - 2 T 51/03 - sowie der Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 13.02.2003 - 12 UR II 212/02 WEG - aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin berechtigt ist, sich durch ihren Lebensgefährten R. S. in den Eigentümerversammlungen vertreten zu lassen.
Die Gerichtskosten aller drei Instanzen tragen die Antragsgegner. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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