19 U 85/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-05, 19 U 85/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 85/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-05
Aktenzeichen: 19 U 85/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1205.19U85.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung seiner weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.4.2003 - 15 O 745/02 - teilweise abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger 5.342,20 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2002 zu zahlen;
an die T GmbH u. Co. Autovermietung KG, M-Str. 2, #### Q, 934,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2002 zu zahlen:
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 30 %, die Beklagten zu 70 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 34 %, die Beklagten zu 66 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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