24 U 52/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-12-02, 24 U 52/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 52/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: 24 U 52/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1202.24U52.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.Februar 2003 (22 0 298/02) dahin abgeändert, dass die Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an den Kläger 5.248,41 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 21. Oktober 2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen der Kläger zu 71 % und die Beklagte zu 29 %.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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