5 U 72/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-26, 5 U 72/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 72/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: 5 U 72/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1126.5U72.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. März 2003 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 282/02 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 116.488,65 EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 5. Juli 2002 zu zahlen; im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9% und die Beklagte zu 91% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung durch die gegnerische Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn die andere Partei nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.