Oberlandesgericht Köln, 2003-11-21, 2 Ws 519/03

2 Ws 519/03Obergericht21.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 519/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-21

Aktenzeichen: 2 Ws 519/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1121.2WS519.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO §§ 302, 273 Abs. 3

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der hierin

dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen

trägt die Staatskasse.

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