2 Ws 519/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-21, 2 Ws 519/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-11-21, 2 Ws 519/03
2 Ws 519/03Obergericht21.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 519/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-21
Aktenzeichen: 2 Ws 519/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1121.2WS519.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO §§ 302, 273 Abs. 3
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der hierin
dem Beschwerdeführer entstandenen notwendigen Auslagen
trägt die Staatskasse.
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