19 U 23/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-21, 19 U 23/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 23/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-21
Aktenzeichen: 19 U 23/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1121.19U23.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 289/02) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft in das Grundstück, Grundbuch von V, Blatt ####, Gemarkung V, Flur 2, Flurstück ###1, U-Straße wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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