13 U 12/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-11-05, 13 U 12/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 12/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-05
Aktenzeichen: 13 U 12/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1105.13U12.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Befangenheitsanträge der Kläger vom 24.09. und 16.10.2003 werden als unzulässig verworfen.
Die Berufung der Kläger gegen das am 24. Oktober 2002 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 361/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben auch die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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