2 Ws 574/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-10-24, 2 Ws 574/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-10-24, 2 Ws 574/03
2 Ws 574/03Obergericht24.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 574/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-24
Aktenzeichen: 2 Ws 574/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:1024.2WS574.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Tenor
Der Haftbefehl und der Haftverschonungsbeschluß des Amtsgerichts Schleiden vom 14.02.2002 (Az 5 Gs 36/02) werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer
hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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