6 U 35/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-11, 6 U 35/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 35/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-11
Aktenzeichen: 6 U 35/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0711.6U35.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6.Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 06.03.2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 83/02 - teilweise abgeändert.
Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, in Deutschland Haselnuss-Pralinen mit der Bezeichnung "T.E." wie nachstehend wiedergegeben anzubieten und/oder zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen:
2.) Die Kosten des Verfahrens erster Instanz insgesamt sowie die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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