13 U 135/02•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-09, 13 U 135/02
Oberlandesgericht Köln, 2003-07-09, 13 U 135/02
13 U 135/02Obergericht09.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 135/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-09
Aktenzeichen: 13 U 135/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0709.13U135.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.08.2002 - 3 O 729/01 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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