Oberlandesgericht Köln, 2003-07-09, 13 U 133/02

13 U 133/02Obergericht09.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 133/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-09

Aktenzeichen: 13 U 133/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0709.13U133.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 06.08.2002 (3 O 263/01) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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