16 Wx 8/01•Oberlandesgericht Köln, 2003-07-07, 16 Wx 8/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 8/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-07-07
Aktenzeichen: 16 Wx 8/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0707.16WX8.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
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Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-340/00 wird, soweit sie sich gegen die Aufhebung der Pflegschaftsanordnungen richtet, als unzulässig verworfen.
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Soweit sich ihre weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der vormundschaftlichen Genehmigungen richtet, wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 27.12.2000 - 6 T 337-340/00 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch wegen der Kosten des
Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Landgericht zurückverwiesen.
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