Oberlandesgericht Köln, 2003-06-27, 2 Ausl 118/03

2 Ausl 118/03Obergericht27.06.2003

Regest

Sofern eine lebenslange Freiheitsstrafe angeordnet wird, sieht das italienische Recht eine Verjährung nicht vor.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ausl 118/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-27

Aktenzeichen: 2 Ausl 118/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0627.2AUSL118.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Sofern eine lebenslange Freiheitsstrafe angeordnet wird, sieht das italienische Recht eine Verjährung nicht vor.

Tenor

Gegen den italienischen Staatsangehörigen T wird die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet.

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