2 Ausl 118/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-06-27, 2 Ausl 118/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-06-27, 2 Ausl 118/03
2 Ausl 118/03Obergericht27.06.2003
Regest
Sofern eine lebenslange Freiheitsstrafe angeordnet wird, sieht das italienische Recht eine Verjährung nicht vor.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ausl 118/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-27
Aktenzeichen: 2 Ausl 118/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0627.2AUSL118.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Sofern eine lebenslange Freiheitsstrafe angeordnet wird, sieht das italienische Recht eine Verjährung nicht vor.
Tenor
Gegen den italienischen Staatsangehörigen T wird die Fortdauer der Auslieferungshaft angeordnet.
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