16 Wx 121/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-06-23, 16 Wx 121/03
Oberlandesgericht Köln, 2003-06-23, 16 Wx 121/03
16 Wx 121/03Obergericht23.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 121/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-23
Aktenzeichen: 16 Wx 121/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0623.16WX121.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.03.2003 - 29 T 269/02 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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