Oberlandesgericht Köln, 2003-06-23, 16 Wx 121/03

16 Wx 121/03Obergericht23.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 121/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-23

Aktenzeichen: 16 Wx 121/03

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0623.16WX121.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 31.03.2003 - 29 T 269/02 - wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.

Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

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