5 W 73/03•Oberlandesgericht Köln, 2003-06-17, 5 W 73/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 73/03 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2003-06-17
Aktenzeichen: 5 W 73/03
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2003:0617.5W73.03.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 10.04.2003 - 11 OH 4/03 - teilweise abgeändert.
Es soll im Wege des selbständigen Beweisverfahrens gemäß §§ 485 ff. ZPO durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Beweis erhoben werden über folgende Fragen:
entspricht die prothetische Versorgung der Zähne 11, 12, 13, 14, 17, 21, 22, 23, 24, 28, 37, 45, 47 der Antragstellerin der zahnärztlichen Kunst?
War die Extraktion der Zähne 16, 25, 26, 27 medizinisch notwendig?
War die Röntgenaufnahme vom 17.9.2001 medizinisch notwendig?
Entspricht die Vornahme der subgingivalen Zahnreinigung zu den jeweiligen Zeitpunkten der zahnärztlichen Kunst?
im übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weiteren erforderlichen Anordnungen werden dem Landgericht übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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